Aktuelles aus den Bundesländern
Bayerisches Rauchverbot mit dem Grundgesetz vereinbar
05.08.2010
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde zweier Gasstättenbetreiberinnen sowie einer Raucherin Anfang August nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsrichter stellten fest, dass das seit 1. August in Kraft getretene, per Volksentscheid beschlossene strikte Rauchverbot nicht gegen das Grundgesetz verstoße. Das strikte Rauchverbot sei weder unverhältnismäßig noch verletze es die Beschwerdeführerinnen in ihren Grundrechten.
Bereits mit Urteil vom 30. Juli 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Gesetzgeber von Verfassungs wegen dem Gesundheitsschutz den Vorrang vor der Berufsfreiheit der Gastwirte und der Verhaltensfreiheit der Raucher einräumen kann.
Dies ist ein weiteres deutliches Signal für eine ausnahmslose Regelung und ein Rückschlag für die Gegner des strikten Rauchverbots. Die Raucherlobby in Bayern will dennoch nicht aufgeben und Verfassungsbeschwerde beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof einreichen.
Historischer Erfolg für den Nichtraucherschutz
05.07.2010
„Heute ist der Unabhängigkeitstag der Nichtraucher." so der Sprecher des Aktionsbündnisses „Ja zum Nichtraucherschutz", Sebastian Frankenberger, zum Ausgang des bayerischen Volksentscheids am 4. Juli. Zwei Drittel der bayerischen Bevölkerung stimmten für einen ausnahmslosen Nichtraucherschutz in der Gastronomie. Damit tritt ab 1. August in Bayern wieder das bundesweit strengste Rauchverbot in Kraft.
Die Bürgerinnen und Bürger haben damit dem Hin und Her beim Nichtraucherschutz in Bayern endgültig eine Absage erteilt. Zur Erinnerung: Nach der Landtagswahl 2008, als die CSU die absolute Mehrheit verloren hatte, wurde das kurz zuvor erst erlassene konsequente Rauchverbot dafür verantwortlich gemacht. In der Folge wurden zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur die Vorschriften gelockert und einige Ausnahmen zugelassen.
Das Aktionsbündnis "Ja zum Nichtraucherschutz", bestehend aus ÖDP (Ökologisch-Demokratische Partei), SPD, den Grünen, regionalen Nichtraucher-Initiativen, Sport- und Ärzteverbänden sowie Gesundheits- und Umweltorganisationen hat sich schließlich trotz wesentlich geringerer Finanzmittel durch unermüdlichen Einsatz der Aktiven erfolgreich gegen das Bündnis "Bayern sagt Nein" der Tabaklobby und des Vereins zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur durchgesetzt.
Bleibt zu hoffen, dass von Bayern eine Signalwirkung auf die restlichen Bundesländer ausgeht und die Tabaklobby mit ihrer Befürchtung „Wenn Bayern fällt, fällt Deutschland" Recht behält.
Zu den Ergebnissen des Volksentscheids
Verfassungsgerichtshof stoppt Rauchverbot im Saarland
22.06.2010
Das im Februar im Saarländischen Landtag beschlossene umfassende Rauchverbot, das am 1. Juli 2010 in Kraft treten sollte, wurde am 21. Juni 2010 durch den Verfassungsgerichtshof des Saarlandes durch eine einstweilige Anordnung gestoppt. Gegen das absolute Rauchverbot waren Mitglieder des Aktionsbündnisses „Saarländische Kneipen-Kultur" vor Gericht gezogen. Mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs bleibt es nun bei den bisherigen Ausnahmen vom Rauchverbot für inhabergeführte Lokale und höchstens 75 Quadratmeter große Gaststätten mit eingeschränktem Speiseangebot.
Das Recht des Landtags, ein konsequentes Rauchverbot zu beschließen, wurde von den Verfassungsrichtern ausdrücklich nicht bestritten. Sie argumentierten allerdings, dass für einige Lokale bei einem absoluten Rauchverbot wirtschaftliche Nachteile bis hin zur Schließung entstehen könnten. Als Beispiele wurden Wasserpfeifen-Cafés oder die „getränkegeprägte Kleingastronomie" genannt, die überwiegend Raucher anspreche. Es stelle sich die Frage nach ausreichenden Übergangsregelungen bzw. eines finanziellen Ausgleichs für Inhaber, die besonders belastet würden.
Den wirtschaftliche Interessen der Gastronomen wird dabei ein eindeutig stärkeres Gewicht beigemessen als dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Die nichtrauchenden Gaststätten-Besucher wären nur insofern benachteiligt, als sie in der Auswahl der Gaststätten eingeschränkt seien. Lediglich die Beschäftigten in Lokalen, für die die Ausnahmeregelungen gelten, würden - für einen kurzen Zeitraum - weiter durch die Gefahren des Passivrauchens belastet.
Auch wenn die Richter ausdrücklich darauf hinweisen, dass mit der einstweiligen Anordnung keine Aussage über die Erfolgsaussichten der eigentlichen Verfassungsbeschwerde verbunden ist (mit einer Entscheidung ist erst im kommenden Jahr zu rechnen), so bedeutet dieser Richterspruch dennoch einen erheblichen Rückschritt auf dem Weg hin zu einem konsequenten Nichtraucherschutz in Deutschland - hierfür hätte das Saarland Vorbild sein können.
Thüringen: Nichtraucherschutz in Rauch aufgelöst ...
17.06.2010
In Thüringer Einraumkneipen darf ab sofort wieder geraucht werden. Der Landtag hat heute trotz scharfer Kritik der Opposition das Nichtraucher-Schutzgesetz entsprechend abgeschwächt. Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts Ende 2008, wonach das Rauchverbot in Einraumkneipen für verfassungswidrig erklärt wurde, musste das geltende Nichtraucherschutzgesetz geändert werden. Das Gleichbehandlungsgebot lässt zwei Möglichkeiten zu: Rauchen in allen Gaststätten zu erlauben oder es gänzlich zu verbieten.
Die Fraktionen von CDU und SPD entschieden sich für eine raucherfreundliche Regelung. Die GRÜNEN im Landtag hatten ein totales Rauchverbot gefordert. Das jetzt verabschiedete Gesetz sei eine Mogelpackung, die Dank der vielen Ausnahmen eher Raucherschutzgesetz heißen sollte. Sie werfen der Landesregierung vor, Forschungsergebnisse (z.B. aus Irland und Italien) zu ignorieren, die nachweisen, dass sich bei einem konsequenten Rauchverbot die Gesundheit von Rauchern und Nichtrauchern deutlich verbessere.
Die von Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung in Auftrag gegebene Kurzexpertise „Rauchverbote schützen vor Herz-Kreislauf-Erkrankungen" gibt einen Überblick über den internationalen wissenschaftlichen Stand der medizinischen Forschung zu dieser Thematik -
mehr erfahren.
Saarland - erstes Bundesland mit umfassendem Nichtraucherschutzgesetz
10.06.2010
Ab 1. Juli tritt im Saarland das neue Nichtraucherschutzgesetz in Kraft. Es ist das bundesweit erste Gesetz, das einen umfassenden Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher vor den Gefahren des Passivrauchens im gesamten öffentlichen Raum bietet. Insbesondere die zahlreichen Ausnahmentatbestände in der Gastronomie fallen damit endgültig weg. Es wäre wünschenswert, wenn dieses Gesetz zur Grundlage für eine bundeseinheitliche Regelung gemacht würde, damit Menschen unabhängig von ihrem Wohnort vor den Gefahren des Passivrauchens geschützt werden.
„Bayern atmet auf - JA! zum Nichtraucherschutz"
20.05.2010
... so das Motto der Kampagne zum Bayerischen Volksentscheid am 4. Juli 2010. Nach der Ablehnung des erfolgreichen Volksbegehrens für einen konsequenten Nichtraucherschutz durch die Landesregierung ist nun die bayerische Bevölkerung aufgerufen, sich zu entscheiden: für eine konsequent rauchfreie Gastronomie oder die Beibehaltung der jetzigen, durch viele Ausnahmen geprägten Regelungen wie der Raucherlaubnis in Kneipen, in Nebenräumen von Gaststätten, Bars und Diskotheken sowie in Festzelten aller Art.
Jetzt geht es darum, möglichst viele Wählerinnen und Wähler zu mobilisieren, am 4. Juli mit „JA" zu stimmen. Die Gegenseite, ein Zusammenschluss der Tabakbranche mit Vertretern der Wirte und Brauereien sowie dem Automatenverband, hat ebenfalls eine Kampagne unter dem Motto „Bayern sagt NEIN!" gestartet mit dem Ziel, die aufgeweichten Regelungen zu erhalten. Ihr Werbebudget beträgt nach eigenen Angaben 615.000 Euro und übersteigt das der Volksentscheid-Befürworter um ein Vielfaches: bei einem kalkulierten erforderlichen Gesamt-Budget von 110.000 Euro fehlen der „Bayern-atmet-auf"-Initiative derzeit noch ca. 40.000 Euro.
Die Initiative ist daher dringend auf Unterstützung in Form von Spenden angewiesen. Darüber hinaus bittet sie um aktive Mitwirkung an ihrer Website , die zu einem Kampagnenportal, das von den Bürgerinnen und Bürgern mitgestaltet werden soll, ausgebaut wird. Denn schließlich, so die Initiatoren, gehe es ja um einen VOLKSentscheid!
Auf der Homepage der Initiative können Sie sich informieren, mitmachen und spenden:
www.nichtraucherschutz-bayern.de/
Erstmalig werden in Deutschland Zigarettenwerbeplakate abgehängt
22.04.2010
Die Lebensmittelaufsicht im Berliner Bezirk Steglitz-Zehlendorf lässt Werbeplakate von Benson & Hedges Slide abhängen, die in zwei Motiven einmal eine jugendlich wirkende Frau und einmal einen jugendlich wirkenden Mann mit Großstadumgebung abbilden. Dies geht auf eine Anzeige des Forum Rauchfrei vom 31. März zurück. Auch die zuständige Lebensmittelaufsicht vertritt inzwischen die Auffassung, dass die Benson & Hedges-Werbung gegen § 22 des Tabakgesetzes verstößt, wonach Darstellungen verboten sind, "die ihrer Art nach besonders dazu geeignet sind, Jugendliche und Heranwachsende zum Rauchen zu veranlassen". Sie verstößt außerdem gegen die Selbstverpflichtung der Tabakindustrie, nicht mit Models zu arbeiten, die jünger als 30 Jahre sind oder jünger als 30 wirken.
Das Abhängen von Plakaten stellt in Deutschland eine Premiere dar und ist ein großer Erfolg für den Jugendschutz und ein wichtiges Signal bezüglich der Einhaltung des gesetzlichen Tabakwerbeverbotes. Japan Tobacco International hat für seine Marke Benson & Hedges Slide die nationale Einführung gestartet, wie in der Tabakzeitung vom 16.4. zu lesen war. Bleibt zu hoffen, dass andere zuständige Bezirksämter dem Beispiel von Steglitz-Zehlendorf folgen und das Aufhängen der gesetzwidrigen Plakate verhindern werden.
Verfassungsgerichtshof in Rheinland-Pfalz lehnt Beschwerden gegen Nichtraucherschutzgesetz ab
14.04.2010
Der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof (VerfGH) hat die Beschwerden zweier Kläger - eines Rauchers und eines Nichtrauchers - gegen das Nichtraucherschutzgesetz des Landes abgelehnt. Das im vergangenen Jahr gelockerte Nichtraucherschutzgesetz verstoße nicht gegen die Verfassung des Landes.
Im einen Fall bezog sich die Beschwerde auf die Begrenzung des Speiseangebots in Raucherkneipen. Hier stellte der VerfGH fest, dass das Recht des Beschwerdeführers auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werde. Der Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens überwiege sein Interesse, "sich durch den Besuch eines Raucherclubs mit umfassendem Speiseangebot den Wirkungen des Rauchverbots in Gaststätten zu entziehen."
Der Verfassungsbeschwerde des Nichtrauchers, dem das Nichtraucherschutzgesetz nicht weit genug ging, hielt der VerfGH entgegen, dass das Rauchen in vorübergehend betriebenen Festzelten die Gesundheit der Gäste nicht im gleichen Maße wie in ortsfesten Gastronomiebetrieben gefährde. Die leichte Bauweise lasse einen gewissen Luftaustausch zu; außerdem bestehe gerade in ländlichen Regionen ein gesteigertes Bedürfnis der Bevölkerung nach einer Ausnahme vom Rauchverbot für Festzeltveranstaltungen.
Urteil - Nichtraucherschutzgesetz RP Raucherclubs/Festzelte
Kein Bundesland mit ausnahmslosem Rauchverbot
10.02.2010
Am 30. Juli 2008 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Sachen Nichtraucherschutz in der Gastronomie geurteilt. Aus Sicht vieler Gesundheitsorganisationen brachte das Urteil eine gute und eine schlechte Nachricht. Die schlechte: In kleinen Eckkneipen darf bis zur Schaffung verfassungskonformer Neuregelungen zunächst wieder geraucht werden, da diese sonst unverhältnismäßig benachteiligt würden. Die gute Nachricht: Das Urteil hat bestätigt, dass ein striktes Rauchverbot in der Gastronomie verfasssungskonform wäre. Das BVerfG bezeichnete den Nichtraucherschutz als „überragend wichtiges Gemeinschaftsgut“, das verfassungsrechtlich Vorrang vor der Berufsfreiheit der Gastwirte hat.
Die Bundesländer hatten bis zum 31.12.2009 die Aufgabe, die eigenen Nichtraucherschutzgesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen und ggf. zu ändern. Mit Ausnahme von Thüringen und Hessen haben sich alle Bundesländer an die Frist gehalten und eine Änderung ihrer Gesetze bis zum Jahresende beschlossen. (zu den Gesetzestexten)
Leider haben sich die Hoffnungen der Gesundheitsexperten und -verbände nicht erfüllt, denn keines der Bundesländer hat sich für die Option eines strikten ausnahmslosen Rauchverbotes entschieden. (zur Länderübersicht)
Im Saarland und in Bayern wird zurzeit sogar über eine „weichgespülte“ zweite Änderung der Nichtraucherschutzgesetze entschieden.
Nichtraucherschutz in Bayern geht in die nächste Runde
05.02.2010
Die Initiatoren des bayerischen „Volksbegehrens für echten Nichtraucherschutz“ konnten am 03.12.2009 einen beachtlichen Erfolg vermelden. Sie hatten die erforderlichen Unterschriften von 10 % der Wahlberechtigten weit übertroffen. Insgesamt 13,9 % der bayerischen Wahlberechtigten haben für einen konsequenten Nichtraucherschutz gestimmt. Nur wenige Kreise blieben unter 10 %, Rekordhalter ist Erlangen, wo 23,2 % der Wahlberechtigten für den von den Initiatoren des Volksbegehrens vorgelegten Gesetzesentwurf stimmten.
Der bayerische Landtag hätte die Möglichkeit gehabt, für den Gesetzentwurf des erfolgreichen Volksbegehrens zu stimmen und damit den Bürgerinnen und Bürgern einen weiteren Urnengang und erhebliche Kosten zu ersparen. Nun hat die schwarz-gelbe Regierung aber entschieden, den Gesetzentwurf, der ein konsequentes Rauchverbot in Gaststätten, Kneipen und Festzelten vorsieht, abzulehnen. Damit kommt es zum Volksentscheid, der für den 4. Juli festgelegt wurde. Es genügt dann die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Das Ringen um einen konsequenten Nichtraucherschutz in der Öffentlichkeit geht also in die nächste Runde. Die Kosten hat die Staatsregierung laut Haushaltsentwurf mit 13 Millionen Euro veranschlagt.
Unabhängig vom Ausgang des Volksentscheids wurde vorsorglich schon mal das Oktoberfest 2010 zur "Übergangswiesn" erklärt, auf der das Rauchen straffrei bleiben wird, da Verstöße nicht geahndet werden sollen.
Volksbegehren "Für echten Nichtraucherschutz"
Abstimmungsergebnisse im Detail

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