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Aktuelles aus dem Bund


Ärzte fordern Werbeverbot für Tabak bei Sport

22.07.2010

Einen grundsätzlich rauchfreien Sport fordert die Deutsche Gesellschaft für Sportmedizin. Sie richtet sich in einem gemeinsamen Appell mit dem Deutschen Krebsforschungszentrum an Sportler, Vereine und Verbände und fordert ein generelles Verbot von Tabakwerbung und -sponsoring in Sporteinrichtungen.

Die Leistung in Ausdauersportarten werde durch das Rauchen um rund 15 Prozent gesenkt, außerdem erhöhe sich die Herzfrequenz durch eine Zigarette um zehn bis zwanzig Schläge. Alleine durch 30-minütiges Passivrauchen werde die Durchblutung der Herzkranzgefäße und damit die Leistungsfähigkeit erheblich vermindert. 

 


Robert-Koch-Institut warnt vor Passivrauchen

21.07.2010

Passivrauchen ist Thema der Ausgabe Nr. 3 der „GBE Kompakt" Reihe des Robert-Koch-Instituts. Der Bericht liefert aktuelle Daten zum Passivrauchen und stellt die damit verbundenen Gesundheitsrisiken sowie den Stand des Nichtraucherschutzes in Deutschland dar

Auf der  Homepage des RKI kann der Bericht herunter geladen werden

 


Drogenbeauftragte begrüßt Ergebnis des Bayerischen Volksentscheids zum Nichtraucherschutz

06.07.2010

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, hat gestern in einer eigenen Pressemitteilung das Ergebnis des Bayerischen Volksentscheids für einen umfassenden Nichtraucherschutz ausdrücklich begrüßt. Es bestätige, dass ein Bewusstseinswandel in der Bevölkerung stattgefunden habe und klare Regeln zum Nichtraucherschutz ohne Ausnahmen von einer großen Mehrheit gewünscht würden, so die Drogenbeauftragte.  Ferner wird in der Pressemitteilung hervorgehoben, dass aktuelle Bevölkerungsumfragen deutschlandweit eine hohe Akzeptanz der Nichtraucherschutzgesetze belegen.

Mechthild Dyckmans abschließend: „Es ist im Interesse des Gesundheitsschutzes, wenn die neue Regelung konsequent umgesetzt wird. Auf diese Weise gelten gleiche Bedingungen für alle Gastronomen. Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern mit Rauchverboten in der Gastronomie ohne Ausnahmen haben gezeigt, dass die befürchteten wirtschaftlichen Nachteile für die Gastwirte kaum eingetreten sind und die Zufriedenheit der Gäste gestiegen ist.“

Das ABNR begrüßt diese klaren Worte von Frau Dyckmans und fordert sie dazu auf, als Drogenbeauftragte auf eine bundeseinheitliche Regelung (z.B. über eine Änderung der Arbeitsstättenverordnung) hinzuwirken. Dies wäre die zwingende Konsequenz aus ihrer Analyse.

 Zur Pressemitteilung der Drogenbeauftragten


Parlamentarische Initiative für einheitliches Rauchverbot

06.07.2010

Einen Tag nach der erfolgreichen Volksinitiative für ein umfassendes Rauchverbot in Bayern hat eine Parlamentariergruppe der SPD eine fraktionsübergreifende Initiative für ein bundeseinheitliches Rauchverbot gestartet. Erklärtes Ziel ist es, den Nichtraucherschutz in die Bundeszuständigkeit zu überführen und die unsinnige Zuordnung zum Gaststättenrecht damit zu beenden. Dies soll über eine Änderung der Arbeitsstättenverordnung gelingen, die Beschäftigten zwar ein Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz gibt, Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr allerdings ausnimmt.

Die Drogenbeauftragte Mechthild Dyckmans hat indes verlautbaren lassen, dass die Bundesregierung beim Arbeitsstättengesetz keinen Alleingang plane und zunächst abwarten wolle, wie sich die EU in der Frage des Arbeitnehmerschutzes festlege.

Auch Gesundheitsminister Philipp Rösler ließ über seinen Sprecher mitteilen, dass Nichtraucherschutz Sache der Länder sei und weder eine Änderung der Arbeitsstättenverordnung noch andere bundesweit verbindliche Regelungen geplant seien.

Aus Sicht des ABNR wäre es dagegen sehr wünschenswert, wenn sich über die Parteigrenzen hinweg eine Mehrheit dafür finden würde, endlich diesen wichtigen Schritt in Richtung eines umfassenden und einheitlichen Nichtraucherschutz zu gehen.


Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der FCTC-Vorgaben online

Juni 2010

Artikel 21 der „Framework Convention on Tobacco Control“ (FCTC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) verpflichtet die Vertragsstaaten, periodisch zum Stand der Umsetzung der vereinbarten Präventionsmaßnahmen in ihrem Land an das FCTC-Konventionssekretariat Bericht zu erstatten.

Die Berichte sollen dazu beitragen, dass die Vertragsparteien von den Erfahrungen bei der Umsetzung der FCTC-Maßnahmen der anderen Staaten lernen; sie gehen ein in den zusammenfassenden  Bericht des Konventionssekretariats.

Der erste Bericht war zwei Jahre, der zweite fünf Jahre nach Ratifizierung des Rahmenabkommens einzureichen.

Auf der FCTC-Homepage kann der  Bericht eingesehen werden.

Das ABNR hat seinerseits fünf Jahre nach Ratifizierung des Rahmenübereinkommens eine Bilanz gezogen, inwieweit Deutschland seinen Verpflichtungen nachgekommen ist – mit einem ernüchternden Ergebnis. 

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Tabakwerbeverbot wird auf das Internet ausgeweitet

08.03.2010

Am 5. März hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf (Drucksache 30/10) der Bundesregierung gebilligt, der vorsieht das Sponsoring Verbot von TV-Sendungen durch Tabakhersteller auf das Internet auszuweiten. Die vorgesehene Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die bis zum 19. Dezember 2009 in Nationales Recht umzusetzen war.

Nachdem Tabakwerbung bereits seit Ende 2006 verboten ist, sollen nun auch das Sponsoring von Sendungen in audiovisuellen Mediendiensten, die nach dem 19. Dezember 2009 produziert wurden, sowie Produktplatzierungen von Tabakerzeugnissen oder zugunsten von Unternehmen, deren Haupttätigkeit die Herstellung oder der Verkauf von Tabakerzeugnissen ist, unterbunden werden. 

Der Nationale Normenkontrollrat hat das Vorhaben auf Bürokratiekosten überprüft und keine Bedenken gegen das Gesetz. 

 Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes

 


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