10. Mehr öffentliche Mittel für Tabakprävention zur Verfügung stellen
Die derzeit bereitgestellten öffentlichen Mittel zur Aufklärung über die Gesundheitsgefahren des Rauchens und die Möglichkeiten der Tabakentwöhnung reichen bei weitem nicht aus, um große Informations- und Aufklärungskampagnen in den Massenmedien (Funk, Fernsehen, Printmedien, Internet) umzusetzen. Über allgemeine Informationskampagnen hinaus sind Mittel für zielgruppenspezifische Kampagnen erforderlich. Die Vernetzungs-, Koordinations- und Umsetzungsarbeit in der Tabakprävention, die überwiegend von nicht-staatlichen Akteuren wie dem ABNR geleistet wird und in erster Linie der Verhältnisprävention dient, wird derzeit nicht mit öffentlichen Mitteln unterstützt.


Erforderlich ist die Bereitstellung zusätzlicher öffentlicher Mittel für Tabakprävention - und zwar sowohl für Maßnahmen der Verhaltens- wie auch solche der Verhältnisprävention. Gefordert wird ein Betrag von einem Prozent der jährlichen Tabaksteuereinnahmen, was derzeit 13 Millionen Euro entspräche.



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