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Politische Forderungen

2. Tabakwerbung und Sponsoring in jeder Form verbieten

Seit 2006 ist Tabakwerbung in Printmedien wie Zeitungen und Zeitschriften, im Internet und bei grenzüberschreitenden Veranstaltungen verboten. Auch in Funk und Fernsehen darf nicht für Tabakprodukte geworben werden. Erlaubt sind derzeit noch Plakatwerbung, Werbung an Verkaufsstellen und Werbefilme im Kino nach 18:00 Uhr. Die Promotion von Tabakprodukten (z. B. Sonnenschirme mit Markenaufdruck für die Gastronomie) und das Sponsoring von öffentlichen Veranstaltungen sind ebenfalls weiterhin zulässig. Indirekt wird auch dann für das Rauchen geworben, wenn in Film und Fernsehen zur Zigarette gegriffen wird - nach Einschätzung der WHO ein kausaler Faktor für die Initiierung des Rauchens im Kindes- und Jugendalter.

Erforderlich sind

  • ein absolutes Werbe-, Promotions- und Sponsoringverbot durch die Änderung des "Vorläufigen Tabakgesetzes",
  • ein effektiver Schutz der Jugend vor rauchenden Vorbildern in Film und Fernsehen, z. B. über den Einschluss des Rauchens als Kriterium für die Altersfreigabe von Filmen und
  • eine wirksame Kontrolle der gesetzlichen Maßnahmen und die Sanktionierung von Verstößen.