Tabakprävention, wie?
Deutschland galt jahrzehntelang als "Raucherparadies". So gibt es auch heute noch in keinem anderen Staat der Welt so viele Zigarettenautomaten wie hier. Vertreter der einheimischen Tabakindustrie sehen in diesem Sonderstatus einen Erfolg ihrer Lobbyarbeit. Das belegen interne Dokumente des Branchenverbands. Tatsächlich beschränkte sich die Tabakkontrolle in Deutschland lange Zeit auf freiwillige "Selbstverpflichtungen" der Zigarettenhersteller und vereinzelte Aufklärungskampagnen. Spürbare Fortschritte auf dem Gebiet der Tabakkontrolle lassen sich jedoch nur dann erzielen, wenn Appelle an die Vernunft des Einzelnen (Verhaltensprävention) durch strukturell wirksame Interventionen (Verhältnisprävention) flankiert werden. Konkret gemeint sind damit Maßnahmen wie Produktregulierungen, Verkaufsbeschränkungen, Werbeverbote, Steuererhöhungen und die Schaffung rauchfreier Einrichtungen. Sie stehen im Mittelpunkt der internationalen Rahmenkonvention zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (FCTC), die Ende 2004 von Deutschland ratifiziert wurde. Das aktuelle Präventionsprogramm des ABNR knüpft an die Empfehlungen der Rahmenkonvention an und überträgt sie auf insgesamt zehn Handlungsfelder.
Zehn Forderungen an die Politik

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