Aktuelles aus Europa
Schweiz - Volksinitiative „Schutz vor Passivrauchen" zustande gekommen
10.06.2010
Das am 18. Mai von der Schweizer Lungenliga eingereichte Volksbegehren war mit 116.290 gültigen Stimmen erfolgreich. Voraussichtlich im Jahr 2012 werden die Schweizer über die Volksinitiative abstimmen.
Die Volksinitiative verlangt, dass alle Innenräume, die als Arbeitsplatz dienen oder öffentlich zugänglich sind (Restaurants, Bars, Schulen, Spitäler etc.), rauchfrei werden. Raucherräume, so genannte Fumoirs, können eingerichtet werden, solange sie unbedient sind. Damit will die Volksinitiative erreichen, dass alle Beschäftigten in der Gastronomie vor dem Passivrauchen geschützt werden. Da auch in der Schweiz eine kantonale Vielfalt bezüglich der Vorgaben zum Nichtraucherschutz besteht, will die Volksinitiative eine einheitliche Regelung im ganzen Land erreichen.
EU-Kommission veröffentlicht zum Welt-Nichtrauchertag die Ergebnisse einer Eurobarometer-Umfrage
31.05.2010
Im Rahmen einer Presserklärung hat die EU-Kommission zum Welt-Nichtrauchertag die Ergebnisse einer Eurobarometer-Umfrage veröffentlicht. Danach befürwortet eine große Mehrheit der EU-Bürgerinnen und -Bürger verstärkte Maßnahmen zur Bekämpfung des Tabakkonsums. Die Kommission will im Rahmen der Überarbeitung der Tabakrichtlinie eine offene Konsultation einleiten und Maßnahmen zur Bekämpfung des Tabakkonsums in der gesamten EU forcieren.
Presseerklärung der EU-Kommission
ENSP Annual Activity Report 2009 erschienen
08.04.2010
Das European Network for Smoking Prevention (ENSP) gibt einen jährlichen Bericht über die Aktivitäten des ENSP heraus. Der diesjährige Bericht ist jetzt erschienen und kann auf der Homepage des ENSP herunter geladen werden.
ENSP Annual Activity Report 2009
Umfassende Tabakkontroll-Strategie in England
30.03.2010
Die neue Tabakkontroll-Strategie des britischen Gesundheitsministeriums "A Smokefree Future" ist getragen von der Vision einer rauchfreien Zukunft. Diese Strategie beruht auf drei zentralen Zielen: 1. Den Zulauf an jungen Raucher/innen zu stoppen. 2. Motivation und Unterstützung bei der Rauchentwöhnung zu bieten. 3. Den Schutz von Familien und Gemeinschaften. Damit sind Vorstellungen der Zielerreichung bis zum Jahre 2020 verbunden, z.B. Halbierung der Raucherquote bei Erwachsenen und eine drastische Verringerung der Zahl von Kindern u. Jugendlichen, die mit dem Rauchen beginnen. Durch die Erreichung dieser hochgesteckten Ziele will England seine Vorreiterrolle bei der Tabakkontrolle festigen.
Mehr dazu finden Sie auf der Seite des
Department of Health.
Gute Nachrichten aus Holland
25.02.2010
Der Oberste Gerichtshof in Holland hat am 23. Februar 2010 zur rechtlichen Zulässigkeit des im Juli 2008 in Kraft getretenen Rauchverbots in Kneipen und anderen Gaststätten, in denen es außer den Betreibern keine Angestellten gibt, entschieden.
Zum Hintergrund: Von untergeordneten Gerichten war in 2008 die Auffassung vertreten worden, dass das Rauchverbot in Kneipen ohne Personal durch das holländische Tabakgesetz nicht abgedeckt sei. In Erwartung einer Gesetzeskorrektur entschied der zuständige Minister daraufhin, Kneipen ohne Personal nicht kontrollieren zu lassen. In der Folge wurden nach und nach die Aschenbecher wieder auf die Tische gestellt.
Nun hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass das bestehende Tabakgesetz durchaus eine ausreichende gesetzliche Grundlage für das Rauchverbot in Kneipen ohne Personal bietet. Von jetzt an werden also in Holland alle Bars und Kneipen rauchfrei sein.
Neue Struktur und Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren in der EU
10.11.2009 aktualisiert am 02.02.2010
Der EU-Rat hat am 10.11.2009 eine politische Einigung über den Entwurf einer Richtlinie erzielt, mit der die EU-Vorschriften über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren aktualisiert werden sollen (15708/09).
Die Richtlinie dient einem besseren Gesundheitsschutz, indem die Mindestverbrauchsteuern auf Zigaretten erhöht und die Mindestsätze für Feinschnitttabak schrittweise an die Sätze für Zigaretten angenähert werden.
Der Entwurf ist das Ergebnis der vierten vierjährlichen Überprüfung der Tabakbesteuerung gemäß den Richtlinien
92/79/EWG,
92/80/EWG und
95/59/EG und zielt darauf ab, das Regelwerk zu modernisieren, zu vereinfachen und gleichzeitig transparenter zu machen.
Folgenden Änderungen wurden angenommen:
Zigaretten: Der Rat hat sich darauf geeinigt, den Mindestverbrauchsteuersatz von derzeit 64 EUR je 1.000 Zigaretten auf 90 EUR und den mengenbezogenen Mindestsatz von derzeit 57 % des gewichteten durchschnittlichen Verkaufspreises auf 60 % anzuheben.
Übergangsfrist für Zigaretten: Nach dem Kompromiss gelten für die Mitgliedstaaten, die die derzeitigen Mindestsätze noch nicht oder erst seit kurzem anwenden, nämlich Bulgarien, Griechenland, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen und Rumänien, bis zum 01. Januar 2018 Übergangsregelungen.
Mengenmäßige Beschränkungen für Zigaretten: Nach dem Kompromiss kann ein Mitgliedstaat, für den keine Übergangsfrist gilt, eine mengenmäßige Beschränkung von mindestens 300 Zigaretten auf die Menge von Zigaretten vorschreiben, die aus Mitgliedstaaten mit Übergangsregelungen in sein Hoheitsgebiet eingeführt werden dürfen. Ferner können Mitgliedstaaten mit Übergangsregelungen gegenüber den Mitgliedstaaten, deren Sätze noch nicht eine gleichwertige Betragshöhe erreicht haben, mengenmäßige Beschränkungen anwenden, sobald ihre Sätze den Betrag von 77 EUR je 1.000 Zigaretten erreicht haben.
Feinschnitttabak: Der Rat hat sich darauf verständigt, die Mindestverbrauchsteuern auf Feinschnitttabak wie folgt anzuheben: Die Mitgliedstaaten wenden entweder einen mengenbezogenen Mindestsatz oder einen Mindestbetrag an, und zwar in Höhe von 40 % des gewichteten durchschnittlichen Verkaufspreises oder 40 EUR je Kilogramm ab 01. Januar 2011, von 43 % oder 47 EUR/kg ab 01. Januar 2013, von 46 % oder 54 EUR/kg ab 01. Januar 2015, von 48 % oder 60 EUR/kg ab 01. Januar 2018 sowie von 50 % oder 60 EUR/kg ab 01. Januar 2020.
Die Richtlinie wird auf einer der nächsten Ratstagungen ohne weitere Aussprache förmlich angenommen, sobald der Rechtstext fertig gestellt worden ist.Auswirkungen für Deutschland
Auswirkungen für Deutschland
Im Moment ergibt sich zumindest daraus für die Zigaretten und für den Feinschnitt noch keine Notwendigkeit die Mindessteueransätze anzuheben, da sie in Deutschland schon die Mindestanforderungen erfüllen. Ab 2018 könnte eine Erhöhung folgen.
Text der Richtlinie
hier
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates durch die EU Kommission
Weitere Informationen der EU finden Sie
hier
Weitere Informationen des ABNR zu dem Thema finden Sie
hier

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